Viel zu sehen und noch mehr zu Schmecken.
Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu aktuellen Themen und Neuigkeiten aus verschiedenen Bereichen.
Die Brennende im Südwesten - echte Unikate
Wir von hier
Treibstoff Streuobst
Nur reines darf rein!
Worauf es ankommt
Es war einmal ein junger Verband...
Die Bezirksvorsitzenden
Einblick in unsere Festschrift.
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Entdecken Sie hier führende Unternehmen, die sich auf die Bereitstellung von Brennereianlagen spezialisieren.
Hier finden Sie eine umfangreiche Auswahl an Brennereibedarf und nützlichen Ressourcen.
Übersicht und Leitfaden zur Alkoholsteuer: Regelungen, Verfahren und Verpflichtungen
Online Abfindungsanmeldung für Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer über das Zoll-Portal
Praktische Unterstützung bei Ihren Anträgen: Unser Formularservice auf einen Blick
Kriterien und Anforderungen: Wer kann Stoffbesitzer werden?
Alles Wissenswerte rund um das Lohnbrennen: Verfahren, Bestimmungen und Möglichkeiten
Übersicht und Leitfaden zum vereinfachten Lohnbrennverfahren
Umfassende Übersicht: Ausbeutesätze für Abfindungsbrenner im Detail
Überblick über die Wertschätzung regionaler Spezialitäten: Geschützte geografische Angaben
Spirituosen Kennzeichnung und Herstellung: Ein umfassender Leitfaden
Unser Bundesverband und die weiteren Brennerverbände
Verpflichtung zur Nutzung des Zoll-Portals
Die Nutzung des Zoll-Portals wird ab 1. Januar 2027 für eine Vielzahl von Formularen und für die restlichen Formulare ab dem 1. Januar 2028 im Bereich der Alkoholsteuer, Alkopopsteuer, Biersteuer, Kaffeesteuer, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer, Tabaksteuer und Wein verpflichtend. Wann die Onlineverpflichtung für die einzelnen Formulare eintreten wird, können Sie der Anlage entnehmen.
Grundlage ist § 3 Absatz 4 der Verbrauch- und Luftverkehrsteuerdaten-Übermittlungs-Verordnung. Ab dem 1. Januar 2027 bzw. dem 1. Januar 2028 stehen die betroffenen Formulare nicht mehr auf www.zoll.de und im Formularmanagementsystem der Bundesfinanzverwaltung (www.formulare-bfinv.de) zur Verfügung.
Dies betrifft auch die Abfindungsanmeldungen unserer Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer. Ab dem 1. Januar 2027 können Abfindungsanmeldungen der Abfindungsbrenner Formular Nummer 1219 (Abfindungsanmeldung mehlige Stoffe); 1220 Abfindungsanmeldung nicht mehlige Stoffe und 1221 Abfindungsanmeldung Stoffbesitzer nur noch Online über das Zoll-Portal beantragt werden.
Um Ihnen den Übergang zur Online-Anmeldung zu erleichtern, haben wir Ihnen zwei Leitfaden erstellt. Diese werden laufend angepasst und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Grundlage für die Nutzung des Zoll-Portals ist die Beantragung einer Zertifikationsdatei im Elster-Portal der Finanzbehörden.
Daher stellen wir Ihnen einen Leitfaden zur Beantragung des Elster-Zertifikates sowie zur Nutzung des Zoll-Portals zu Verfügung.
| Leitfaden | Beschreibung | |
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Elster |
Beantragung Elster-Zertifikat |
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Zoll-Portal |
Nutzung Zoll-Portal |
Weitere Informationen finden Sie hierzu unter www.elster.de und www.zoll.de
Für weitere Rückfragen und Anregungen, stehen wir unseren Mitgliedern jederzeit gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren gerne auch per Mail unter info@badens-brenner.de .