Online-Anmeldung Zoll-Portal

Anleitung zur Anmeldung von Abfindungsanmeldungen Online über das Zoll-Portal

 

Verpflichtung zur Nutzung des Zoll-Portals

Die Nutzung des Zoll-Portals wird ab 1. Januar 2027 für eine Vielzahl von Formularen und für die restlichen Formulare ab dem 1. Januar 2028 im Bereich der Alkoholsteuer, Alkopopsteuer, Biersteuer, Kaffeesteuer, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer, Tabaksteuer und Wein verpflichtend. Wann die Onlineverpflichtung für die einzelnen Formulare eintreten wird, können Sie der Anlage entnehmen.

Grundlage ist § 3 Absatz 4 der Verbrauch- und Luftverkehrsteuerdaten-Übermittlungs-Verordnung. Ab dem 1. Januar 2027 bzw. dem 1. Januar 2028 stehen die betroffenen Formulare nicht mehr auf www.zoll.de und im Formularmanagementsystem der Bundesfinanzverwaltung (www.formulare-bfinv.de) zur Verfügung.

Dies betrifft auch die Abfindungsanmeldungen unserer Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer. Ab dem 1. Januar 2027 können Abfindungsanmeldungen der Abfindungsbrenner Formular Nummer 1219 (Abfindungsanmeldung mehlige Stoffe); 1220 Abfindungsanmeldung nicht mehlige Stoffe und 1221 Abfindungsanmeldung Stoffbesitzer nur noch Online über das Zoll-Portal beantragt werden. 

 

Um Ihnen den Übergang zur Online-Anmeldung zu erleichtern, haben wir Ihnen zwei Leitfaden erstellt. Diese werden laufend angepasst und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Grundlage für die Nutzung des Zoll-Portals ist die Beantragung einer Zertifikationsdatei im Elster-Portal der Finanzbehörden. 

Daher stellen wir Ihnen einen Leitfaden zur Beantragung des Elster-Zertifikates sowie zur Nutzung des Zoll-Portals zu Verfügung. 

 

Leitfaden Beschreibung pdf

Elster

Beantragung Elster-Zertifikat

pdf

Zoll-Portal 

Nutzung Zoll-Portal

pdf

Weitere Informationen finden Sie hierzu unter www.elster.de und www.zoll.de
 

Für weitere Rückfragen und Anregungen, stehen wir unseren Mitgliedern jederzeit gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren gerne auch per Mail unter info@badens-brenner.de .

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