Viel zu sehen und noch mehr zu Schmecken.
Die Brenner im Südwesten - echte Unikate
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Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu aktuellen Themen und Neuigkeiten aus verschiedenen Bereichen.
Entdecken Sie hier führende Unternehmen, die sich auf die Bereitstellung von Brennereianlagen spezialisieren.
Hier finden Sie eine umfangreiche Auswahl an Brennereibedarf und nützlichen Ressourcen.
Übersicht und Leitfaden zur Alkoholsteuer: Regelungen, Verfahren und Verpflichtungen
Praktische Unterstützung bei Ihren Anträgen: Unser Formularservice auf einen Blick
Kriterien und Anforderungen: Wer kann Stoffbesitzer werden?
Alles Wissenswerte rund um das Lohnbrennen: Verfahren, Bestimmungen und Möglichkeiten
Übersicht und Leitfaden zum vereinfachten Lohnbrennverfahren
Umfassende Übersicht: Ausbeutesätze für Abfindungsbrenner im Detail
Überblick über die Wertschätzung regionaler Spezialitäten: Geschützte geografische Angaben
Spirituosen Kennzeichnung und Herstellung: Ein umfassender Leitfaden
Unser Bundesverband und die weiteren Brennerverbände
Neben dem Lohnbrennen gibt es seit dem Jahr 1988 das Konzept des Vereinfachten Lohnbrennens. Dieses kann beantragt werden, wenn der Kontingentsgeber in einem Betriebsjahr mindestens 30 Liter Alkohol mit eigenen oder zugekauften Stoffen produziert hat. Für das Abschnittsbrennen muss er 90 Liter Alkohol gebrannt haben. Der Kontingentsnehmer muss seinerseits mindestens 90% seines Kontingents mit eigenen Stoffen gebrannt haben. Jedes Jahr müssen vorher insgesamt 270 Liter Alkohol produziert werden.
Interessant ist, dass das Vereinfachte Lohnbrennen nun auch von zwei Brennereibetrieben durchgeführt werden muss, die gegenüber vor 2018 nicht mehr im gleichen Hauptzollamtsgebiet ansässig sein müssen. Daher müssen auch zwei separate Anträge eingereicht und an das jeweilige Hauptzollamt des Antragstellers gesendet werden.
Für den Kontingentgeber gelten dabei die folgenden Bedingungen:
Der Kontingentsnehmer muss folgende Bedingungen erfüllen:
Bei der Abgabe der Anträge zur schnelleren Bearbeitung ist es wichtig, die letzte Brenngenehmigung des Kontingentsnehmers und Kontingentsgebers beizulegen. Bei Brennereibesitzern, die Ehepartner, Erbengemeinschaften usw. sind, müssen alle den Antrag unterschreiben. Beide Parteien, der Kontingentnehmer und der Kontingentsgeber, müssen jeweils einen Antrag ausfüllen und angeben, ob sie Kontingentsnehmer oder Kontingentsgeber sind, und diesen Antrag dann bei ihrem zuständigen Hauptzollamt einreichen. Dies ist notwendig, da sie aus verschiedenen Hauptzollamtsgebieten stammen können.
Eine schriftliche Vereinbarung über das Lohnbrennen zwischen Kontingentsgeber und Kontingentsnehmer kann zwischen den beiden Parteien abgeschlossen werden. Wie diese aussehen können, kann beim Verband erfragt werden.