Verarbeitung angereicherter Rohstoffe | Stand: 01.10.2024

Blogartikel verfasst am 01.10.2024

Aktueller Stand 01.10.2024


Der aktuelle Stand der Regelungen zum 01.10.2024 besagt, dass grundsätzlich alle Rohstoffe, die in der aktuellen Rohstoffliste aufgeführt sind, verarbeitet und destilliert werden dürfen, sofern diese nicht mit Saccharose (also Zucker) angereichert wurden.


Gleichzeitig laufen derzeit intensive Gespräche und Abstimmungen mit den beteiligten Ministerien sowie untereinander, um mögliche Änderungen oder Anpassungen der bestehenden Regelungen zu klären. Sobald in diesen Verhandlungen neue Entscheidungen getroffen oder relevante Informationen
verfügbar werden, werden wir diese umgehend und ohne Verzögerung veröffentlichen.

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