Viel zu sehen und noch mehr zu Schmecken.
Die Brennende im Südwesten - echte Unikate
Wir von hier
Treibstoff Streuobst
Nur reines darf rein!
Worauf es ankommt
Es war einmal ein junger Verband...
Die Bezirksvorsitzenden
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Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu aktuellen Themen und Neuigkeiten aus verschiedenen Bereichen.
Entdecken Sie hier führende Unternehmen, die sich auf die Bereitstellung von Brennereianlagen spezialisieren.
Hier finden Sie eine umfangreiche Auswahl an Brennereibedarf und nützlichen Ressourcen.
Übersicht und Leitfaden zur Alkoholsteuer: Regelungen, Verfahren und Verpflichtungen
Praktische Unterstützung bei Ihren Anträgen: Unser Formularservice auf einen Blick
Kriterien und Anforderungen: Wer kann Stoffbesitzer werden?
Alles Wissenswerte rund um das Lohnbrennen: Verfahren, Bestimmungen und Möglichkeiten
Übersicht und Leitfaden zum vereinfachten Lohnbrennverfahren
Umfassende Übersicht: Ausbeutesätze für Abfindungsbrenner im Detail
Überblick über die Wertschätzung regionaler Spezialitäten: Geschützte geografische Angaben
Spirituosen Kennzeichnung und Herstellung: Ein umfassender Leitfaden
Unser Bundesverband und die weiteren Brennerverbände
Wir möchten Sie auf eine aktuelle wichtige Mitteilung der Generalzolldirektion bezüglich der Verarbeitung spezifischer Rohstoffe in Abfindungsbrennereien hinweisen.
Bitte beachten Sie, dass die Verarbeitung von Traubenmost/-saft (TAS), Traubenwein (IWE), Traubenweinhefe (THD), Traubenweintrester (TTD) und Gemischen aus Traubenweintrester und -hefe (80/20 TTG) in Abfindungs-brennereien nach dem Alkoholsteuerrecht ausschließlich ungezuckert erlaubt ist. Jegliche Zugabe von Saccharose, auch wenn sie nach dem Weinrecht zur Anreicherung zulässig ist, führt dazu, dass die aus solchem Most gewonnenen Rohstoffe für die Verarbeitung in einer Abfindungsbrennerei nicht zugelassen sind.
Diese Regelung wurde erneut vom Bundesministerium der Finanzen bestätigt und ist strikt zu befolgen, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden. Der Bundesverband der Deutschen Klein- und Obstbrenner e.V. hat mit einem Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen daher gefordert, dass diese neue Rechtsauffassung unverzüglich außer Kraft gesetzt wird, um wirtschaftliche Schäden bei den Brennereien und in der Weinindustrie zu verhindern. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Traubenmostkonzentrat weiterhin zur Anreicherung verwendet werden darf, was eine Ungleichbehandlung zwischen Saccharose und Traubenmostkonzentrat darstellt.
Badens Brenner, einschließlich des Bundesverbands, führen derzeit intensive Gespräche mit Behörden und politischen Entscheidungsträgern auf verschiedenen Ebenen, um eine Lösung für das Problem zu finden.
Eine zügige Reaktion seitens des Bundesministeriums der Finanzen ist dringend erforderlich, um die wirtschaftliche Existenz der betroffenen Betriebe nicht zu gefährden und den reibungslosen Betrieb der Abfindungsbrennereien zu sichern. Ohne eine rasche Klärung drohen schwerwiegende Folgen für zahlreiche Brennereien und der Weinindustrie.