Viel zu sehen und noch mehr zu Schmecken.
Die Brenner im Südwesten - echte Unikate
Wir von hier
Treibstoff Streuobst
Nur reines darf rein!
Worauf es ankommt
Es war einmal ein junger Verband...
Die Bezirksvorsitzenden
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Entdecken Sie hier führende Unternehmen, die sich auf die Bereitstellung von Brennereianlagen spezialisieren.
Hier finden Sie eine umfangreiche Auswahl an Brennereibedarf und nützlichen Ressourcen.
Übersicht und Leitfaden zur Alkoholsteuer: Regelungen, Verfahren und Verpflichtungen
Praktische Unterstützung bei Ihren Anträgen: Unser Formularservice auf einen Blick
Kriterien und Anforderungen: Wer kann Stoffbesitzer werden?
Alles Wissenswerte rund um das Lohnbrennen: Verfahren, Bestimmungen und Möglichkeiten
Übersicht und Leitfaden zum vereinfachten Lohnbrennverfahren
Umfassende Übersicht: Ausbeutesätze für Abfindungsbrenner im Detail
Überblick über die Wertschätzung regionaler Spezialitäten: Geschützte geografische Angaben
Spirituosen Kennzeichnung und Herstellung: Ein umfassender Leitfaden
Unser Bundesverband und die weiteren Brennerverbände
Alle zwei Jahre in geraden Jahren findet die Prämierung des Verbandes statt. Mit über 3.000 Proben ist es die größte Prämierung dieser Art. Mitglieder, die neu teilnehmen möchten, können sich mit der Verbandsgeschäftsstelle in Verbindung setzen. Obstbrand- und Likörliebhaber werden in den Listen sicher fündig.
Zugelassen sind in diesem Jahr:
1) Obstbrände, Kornbrände, Whisky, Bierbrände, Weinhefe, Weintrester, Topinambur,
2) Geiste (nur aus Obst und Nüssen, keine Gemüse, keine Zitrusfrüchte), Gin,
3) Obstliköre (nur für die Brennerei zugelassene Obstsorten und Nüsse, keine Südfrüchte, keine Sahne- oder Schokoliköre, keine Eierliköre),
4) Brände mit Fruchtauszügen (Spirituosen aus einheimischen Bränden),
5) Kräuterliköre und Kräuterspirituosen,
6) Ein Brand, der durch Mazeration und Destillation gewonnen wurde. Dies muss deutlich auf dem Etikett so deklariert werden.
Für die Anstellung ist das Vorhandensein einer Menge je angestellter Probe von mind. 15 Litern erforderlich.
Nicht zugelassene Brände, Geiste oder Liköre werden nicht zurückgesendet. Es wird allerdings auch keine Anstellgebühr fällig.
Zugelassen sind im Holzfass gelagerte Brände (bitte auf Anlieferschein vermerken).
Je angestelltem Obstbrand, Likör usw. sind eine Flasche einer Mindestgröße von mindestens 0,5 l anzuliefern. Die Flaschen müssen vollständig etikettiert sein mit allen erforderlichen Angaben. Bei direkter Abgabe der Proben in Achern kann auf Schrumpfkapseln verzichtet werden.
Es können mehrere Obstbrände der gleichen Sorte (z.B. ein Kirschwasser von 2014 und eines aus dem Jahr 2015) angestellt werden. Die Unterscheidung muss eindeutig durch die Losnummer auf der Flasche und im Anlieferschein möglich sein. Bitte beachten Sie den Hinweis auf die Verkehrsbezeichnung oben.
Bei gezuckerten Obstbränden (bis 10 Gramm) muss dies auf dem Anlieferschein vermerkt werden (Pflicht). Eine geographische Angabe auf dem Etikett ist dann nicht möglich.
- Anlieferung auch per Post nur an: OGM Achern, Güterhallenstraße 8, 77855 Achern
Anlieferung an die Geschäftsstelle Appenweier ist nicht möglich.
- Termin: Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Anlieferung von Montag, 19. Februar bis Freitag, 23.Februar 2024
Beim Postversand bitte erst ab 17.Februar versenden, da vorher niemand in Achern anwesend ist.
- Anstellgebühr: 35,00 € + Mwst je angestelltem Brand, Likör usw.
- Zahlungsweise: Nur mit Einzugsermächtigung
Die Einzugsermächtigung muss erteilt werden. (bitte IBAN und BIC sorgfältig angeben, wenn noch nicht gespeichert). Bitte, wenn vorhanden auch E-Mail angeben.
Die Anstellgebühr konnte bei dieser Prämierung trotz Kostensteigerungen stabil gehalten werden.
Rückfragen zu dieser Zeit auch unter: 07805 9129810 oder email unter info@badens-brenner.de.
Brand des Jahres 2022 ist ein Haferpflaumenbrand von unserem Mitglied:
Julian Gerhart, Jechtingen